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LKS Ratgeber · Bad & Pflege

Badumbau bei Pflegegrad: Welche Zuschüsse gibt es?

Eine bodengleiche Dusche, mehr Bewegungsfläche oder gut erreichbare Armaturen können den Alltag zuhause erleichtern. Hier finden Sie die wichtigsten Förderwege – mit Stand Oktober 2026.

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86 %der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wurden 2023 zuhause versorgt. Eine passende Badgestaltung kann helfen, Selbstständigkeit und Pflege im vertrauten Umfeld zu unterstützen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023 ↗

Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen. Voraussetzung ist, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Ein pflegegerechter Badumbau ist ein ausdrücklich genanntes Beispiel. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 € erhöhen. Die Erstattung ist auf die tatsächlichen anerkannten Kosten begrenzt. Details beim Bundesgesundheitsministerium ↗

Wichtig: Antrag vor Beginn stellen

Wenden Sie sich vor der Beauftragung beziehungsweise vor Beginn der Arbeiten an die Pflegekasse und reichen Sie den Antrag mit einem Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung des konkreten Pflegebedarfs ein. Warten Sie die Entscheidung ab, bevor die Arbeiten starten. Fragen Sie die eigene Pflegekasse nach den benötigten Unterlagen und danach, ob weitere Nachweise erforderlich sind. Eine Bewilligung hängt vom Einzelfall ab; die maximale Summe wird nicht automatisch ausgezahlt. Hinweise des Serviceportals Rheinland-Pfalz ↗

Welche Arbeiten können dazugehören?

Je nach Ausgangssituation kann es beispielsweise um den Ersatz einer hohen Dusch- oder Badewannenkante, eine bodengleiche Dusche, rutschhemmende Oberflächen, Haltemöglichkeiten, angepasste Bewegungsflächen oder besser erreichbare Sanitärobjekte gehen. Was technisch möglich und für den Pflegebedarf sinnvoll ist, muss vor Ort geprüft werden. Für die Pflegekasse zählen die konkrete Maßnahme und ihre Begründung – nicht ein allgemeines Versprechen, ein Bad sei automatisch „barrierefrei“.

KfW: Zuschuss 455-B derzeit ausgeschöpft

Der KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) war 2026 zeitweise wieder verfügbar. Die KfW meldet jedoch seit dem 31. Juli 2026, dass die Fördermittel für 2026 vollständig belegt sind und aktuell keine neuen Anträge angenommen werden. Ob und wann erneut Mittel bereitgestellt werden, ist offen. Prüfen Sie vor einer Planung den aktuellen KfW-Stand. Aktuelle KfW-Information zu 455-B ↗

Als Alternative gibt es den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Es handelt sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss. Dieselbe konkrete Maßnahme kann nicht zugleich über die Pflegeversicherung und das KfW-Programm gefördert werden; weitere, getrennte Maßnahmen können unter den jeweiligen Voraussetzungen anders behandelt werden. KfW-Kredit 159: Konditionen und Voraussetzungen ↗

Zusätzliche Möglichkeit in Rheinland-Pfalz

Für selbst genutztes Wohneigentum kann das ISB-Programm „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums“ barrierefreie Umbauten unterstützen. Es ist ein Darlehen; abhängig von den Einkommensgrenzen kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 15 % oder 25 % hinzukommen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bewilligt sein. Förderfähigkeit, Einkommensgrenzen und Kombinierbarkeit sind individuell zu prüfen. Aktuelle Bedingungen der ISB Rheinland-Pfalz ↗

Badplanung und Gewerke koordinieren

Bei einer Badsanierung greifen Sanitärinstallation, Abdichtung, Fliesenarbeiten und weitere Gewerke ineinander. LKS plant und koordiniert die Badmodernisierung als Gesamtprojekt. Für Fliesenarbeiten und andere spezialisierte Leistungen arbeiten wir gerne mit externen Fachbetrieben zusammen – auch mit Betrieben, mit denen Sie bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Gemeinsam stimmen wir Schnittstellen und Arbeitsreihenfolge ab.

Kurze Checkliste

  • Pflegegrad und konkrete Alltagshürden beschreiben.
  • Vor Arbeitsbeginn Pflegekasse kontaktieren und Antrag einreichen.
  • Kostenvoranschlag und erforderliche Nachweise beilegen.
  • Entscheidung abwarten und weitere Förderungen separat prüfen.
  • Förderbedingungen und Antragstopp unmittelbar vor Beauftragung erneut prüfen.

Stand der Förderinformationen: 7. Oktober 2026. Förderprogramme, Budgets und Voraussetzungen können sich ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Förder-, Pflege- oder Rechtsberatung. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.

Quellen und weiterführende Informationen

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